Bestätigte, beeidigte oder beglaubigte Übersetzungen
Zu unserem Übersetzerteam gehören bei belgischen Gerichten beeidigte Übersetzer (ermächtigte Übersetzer). Daher können wir Ihnen bei Bedarf bestätigte und beglaubigte Übersetzungen anbieten.
Dank unseres Netzwerks von Übersetzern im Ausland können wir unsere Übersetzungen auch für ausländische Behörden beglaubigen lassen.
Beglaubigte Übersetzungen sind im Allgemeinen für amtliche Dokumente und Urkunden erforderlich, wie z.B.:
- Zivilstandsurkunden (Geburtsurkunden, Sterbeurkunden, Heiratsurkunden, Scheidungsurkunden usw.),
- Ausweispapiere (Personalausweise, Pässe),
- notarielle Urkunden (Testamente, Kaufverträge, Gesellschaftssatzungen),
- Bescheinigungen und Zeugnisse (Diplome, Führerscheine, Arbeitserlaubnis),
- Gerichtsdokumente,
- behördliche Dokumente (Adoptionsanträge, Einbürgerungsanträge),
- Dokumente zur Vorlage vor Gericht u.v.m.
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